MGM-BUGSPOILER / BS 64 / SUZUKI GSF 600-1200 ...
Bitte auswählen:
Mit ABE & inkl. Haltesatz oder
universal mit TÜV-Nord Gutachten & Verifizierungsurkunde (ohne Haltesatz)
Für Typ: WVA8 /GN77B / WVA9 /GV75A / Kein Tüv Eintrag erforderlich !
- Maße: ca. 420mm lang / ca. 370mm breitt / ca. 130mm hoch
Der Bugspoiler kann auch für andere Motorräder verwendet werden , dann wird er mit Tüv-Gutachten & Verifizierungsurkunde für die Einzelabnahme geliefert .
Hierfür muss der Bugspoiler-Haltesatz individuell geferigt werden. Dazu empfehlen wir unseren univ. Haltesatz.
12-teiligen Haltesatz aus Edelstahl. (optional im Shop ) unter B: Bugspoilerhalter Art.-Nr.: BSH 15,-€ / Top Verarbeitet !!
GFK = Glasfasermaterial Einzelabnahme geliefert . Hierfür muss der Bugspoiler-Haltesatz individuell angeferigt werden.

Bandit Art.-Nr. : BS 64 univ. mit Tüv Nord Gutachten (ohne Haltesatz) Art.-Nr. : BS 64 mit ABE für Bandit (inkl. Haltesatz)
|
|


KAWASAKI ZX9R aufgebaut von MB-Fighters Lüneburg

Kawaskai ZX9R (aufgebaut von MB-Fighters Lüneburg)
|
|

|
Kundenfahrzeug Bandit 1200
|

|
|

|
|

Spondon GSXR1000
|

Neue Bandit 1200 S
|
|

Neue Bandit 1200 S
|
|

Neue Bandit 1200 S
|
|

Kundenfahrzeug YAMAHA FAZER
|
|

Kundenfahrzeug YAMAHA FAZER
|
|

|
|

GSXR1000
|
|

|
SUZUKI GSXR 1100
|

SUZUKI GSXR 1100
|
|

SUZUKI GSXR 1100
|
|

YAMAHA R1
|
|

GSXR1000 K1
|

|
|

Kundenfahrzeug Triumph Speed Triple EZ. 2005
|
|

Kundenfahrzeug Triumph Speed Triple EZ. 2005
|
|
|

design by MGM-BIKES Musterrechtlich Geschützt beim Patentamt für Gebrauchs- und Geschmacksmuster! Jede Verletzung durch Nachbau
wird von uns Strafrechtlich und Zivilrechtlich verfolgt.Daraus folgen hohe Strafen und Schadensersatzansprüche.
|
*Gilt für Lieferungen nach Deutschland bei Standardversand. Lieferzeiten für andere Länder und Informationen siehe unter :"Versandinfos international"
--------------------------------
DER EINBAU DARF AUSSCHLIESSLICH DURCH QUALIFIZIERTES PERSONAL IN EINER FACHWERKSTATT ERFOLGEN, MGM-BIKES ÜBERNIMMT KEINE HAFTUNG FÜR DIREKTE ODER INDIREKTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN ALLER ART, DIE DURCH DIE VERWENDUNG, DEN ANBAU ODER DEN ANSCHLUSS DES ARTIKELS ODER DES MITGELIEFERTEN ZUBEHÖRS ENTSTEHEN, DARUNTER FALLEN UNTER ANDEREM ALLE SCHÄDEN AN PERSONEN, SACHSCHÄDEN UND FINANZIELLE SCHÄDEN. SPEZIELL DIE VERWENDUNG IM BEREICH DES ÖFFENTLICHEN STRASSENVERKEHRS ERFOLGT AUF EIGENE GEFAHR. BEI VERWENDUNG UNTER RENN- ODER WETTBEWERBSBEDINGUNGEN SOWIE ALLEN EINSÄTZEN, DIE DEM VORGESEHENEN VERWENDUNGSZWECK NICHT ENTSPRECHEN, ERLÖSCHEN ALLE GARANTIE- UND GE- WÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE.