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Bullet Atto® Dark: Der LED- Blinker mit Tarnfunktion Nie war einer unserer Blinker kleiner. Zum Vergleich: Die Lichtfläche des Atto®/Atto® Dark passt vier Mal auf eine 1 Cent Münze! Diese konsequente Reduzierung eröffnet völlig neue Gestaltungsoptionen am Motorrad. Durch den Atto®/Atto® Dark kann die Komponente „Blinker“ am Motorrad optisch quasi verschwinden. Dieser Blinker fällt nur auf, wenn er wirklich muss. Wenn er dann blinkt, strahlt er mit einer Intensität, welche die Produkte von Kellermann legendär und das Unternehmen immer wieder zum Trendsetter gemacht haben. Der Atto®/Atto® Dark bietet bei minimaler Größe eine maximale Leuchtstärke, kurz gesagt: er ist „sensationell klein – spektakulär hell“. Wir empfehlen, nicht zu lange direkt in das Licht dieses kleinen Kraftwerks zu schauen! Eine optimierte Lichtlenkung wird durch ein ausgeklügeltes System aus Linsen und Reflektoren erreicht. Neben der bekannten Kellermann HighPower LED Technologie** kommt hier erstmals die neue EXtranz® - Extreme Optical Transparency Technology zum Einsatz, die diese Die komplette Elektronik des Atto®/Atto® Dark ist innerhalb des Gehäuses untergebracht, damit kann dieser Blinker direkt am 12 Volt Netz betrieben werden.* *U. U. ist elektronisches Zubehör zur Regulierung der Blinkfrequenz nötig. ECE-geprüft für vorne und hinten Sensationell klein - spektakulär hell *Gilt für Lieferungen nach Deutschland bei Standardversand. Lieferzeiten für andere Länder und Informationen siehe unter :"Versandinfos international" -------------------------------- DER EINBAU DARF AUSSCHLIESSLICH DURCH QUALIFIZIERTES PERSONAL IN EINER FACHWERKSTATT ERFOLGEN, MGM-BIKES ÜBERNIMMT KEINE HAFTUNG FÜR DIREKTE ODER INDIREKTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN ALLER ART, DIE DURCH DIE VERWENDUNG, DEN ANBAU ODER DEN ANSCHLUSS DES ARTIKELS ODER DES MITGELIEFERTEN ZUBEHÖRS ENTSTEHEN, DARUNTER FALLEN UNTER ANDEREM ALLE SCHÄDEN AN PERSONEN, SACHSCHÄDEN UND FINANZIELLE SCHÄDEN. SPEZIELL DIE VERWENDUNG IM BEREICH DES ÖFFENTLICHEN STRASSENVERKEHRS ERFOLGT AUF EIGENE GEFAHR. BEI VERWENDUNG UNTER RENN- ODER WETTBEWERBSBEDINGUNGEN SOWIE ALLEN EINSÄTZEN, DIE DEM VORGESEHENEN VERWENDUNGSZWECK NICHT ENTSPRECHEN, ERLÖSCHEN ALLE GARANTIE- UND GE- WÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE. |